Rechtsprechung
VGH Bayern, 17.01.2011 - 9 ZB 09.2654 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; mit Gammastrahlen behandelte Lebensmittel; Exportvorschriften des Gemeinschaftsrechts; Sicherstellung von Erzeugnissen; Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 - 9 S 1273/13
Befugnisnorm für die Untersagung der Abgabe von Rohmilch - zum Begriff der Abgabe …
Vielmehr kam als Reaktion auf den Rechtsverstoß allein die Untersagung der Abgabe von Rohmilch am Stammbetrieb des Klägers als zulässige und im Sinne Art. 54 Abs. 1 Verordnung (EG) 882/2004 "erforderliche" Maßnahme in Betracht (im Ergebnis vergleichbar BayVGH, Beschluss vom 17.01.2011 - 9 ZB 09.2654 -, Juris). - OVG Sachsen, 27.01.2022 - 3 A 1196/19
Abdrift; Anscheinsbeweis; Dimethoat; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
Sie hat jedoch ein Auswahlermessen, muss also nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, welche von verschiedenen zulässigen Maßnahmen sie trifft (vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 17. Januar 2011 - 9 ZB 09.2654 -, juris Rn. 9). - VG Augsburg, 19.06.2020 - Au 9 S 20.847
Lebensmittelrechtliche Anordnung des öffentlichen Rückrufs
Der Behörde steht jedoch ein Auswahlermessen zu, sodass sie nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden muss, welche von verschiedenen zulässigen Maßnahmen sie trifft (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2011 - 9 ZB 09.2654 - juris Rn. 9).
- VG München, 16.06.2016 - M 18 S 16.2409
Vertriebsverbot für Großmetzgerei Sieber in Geretsried bleibt bestehen
Insoweit hat die Behörde kein Entscheidungsermessen, vielmehr ist sie beim Verdacht oder bei Feststellung eines Verstoßes verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen; sie hat jedoch ein Auswahlermessen, muss also nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, welche von verschiedenen zulässigen Maßnahmen sie trifft (vgl. BayVGH vom 17.1.2011 Az. 9 ZB 09.2654, zu § 39 Abs. 2 LFGB). - VG Ansbach, 29.01.2016 - AN 14 K 15.01438
Lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung
Vielmehr kam als Reaktion auf den Rechtsverstoß allein die Untersagung der Abgabe von Wein am Stammbetrieb des Klägers als zulässige und im Sinne Art. 54 Abs. 1 Verordnung (EG) 882/2004 "erforderliche" Maßnahme in Betracht (im Ergebnis vergleichbar BayVGH, Beschluss vom 17.01.2011 - 9 ZB 09.2654 -, juris). - VG München, 28.08.2014 - M 18 S 14.2801
Rücknahme von Lebensmitteln; Gesundheitsgefährdung; Kinder-Lutschbonbon
Bei Verdacht oder Vorliegen eines Verstoßes oder zum Schutz vor Gefahren für die Gesundheit hat die zuständige Behörde im Rahmen des § 39 Abs. 2, Abs. 1 LFGB kein Entscheidungsermessen, vielmehr ist sie verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. BayVGH, B. v. 17.1.2011 - 9 ZB 09.2654 - juris). - VG München, 05.03.2014 - M 18 S 14.758
Rücknahme von Lebensmitteln; Gesundheitsgefährdung durch Rückstände von …
Bei Verdacht oder Vorliegen eines Verstoßes oder zum Schutz vor Gefahren für die Gesundheit hat die zuständige Behörde im Rahmen des § 39 Abs. 2, Abs. 1 LFGB kein Entscheidungsermessen, vielmehr ist sie verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. BayVGH, B.v. 17.01.2011 - 9 ZB 09.2654 - juris). - VG Würzburg, 11.05.2011 - W 6 K 10.508
Lebensmittelrechtliche Maßnahmen; Anordnung eines Rückrufs; Erledigung nach …
Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Behörde kein Entscheidungsermessen hat, vielmehr ist sie verpflichtet bei Vorliegen eines Verstoßes die erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. BayVGH, B.v. 17.01.2011, Az.: 9 ZB 09.2654; Wehlau, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Kommentar, § 39 LFGB, Rd.Nr. 40). - VG Würzburg, 18.12.2020 - W 8 S 20.2024
Zur Verwertbarkeit einer Probennahme durch finnische Behörden - …
Grundsätzlich kommt der zuständigen Behörde nach § 39 Abs. 2 LFGB bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen lediglich ein Auswahlermessen in Bezug darauf, welche der möglichen Maßnahmen zu treffen ist, zu (BayVGH, B.v. 17.1.2011 - 9 ZB 09.2654 - juris Rn. 9).